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Beitragskalkulation in der privaten KrankenversicherungEiner der großen Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung liegt in der Art der Beitragskalkulation. Während die gesetzliche Krankenversicherung die Beiträge pauschal be- rechnet und ein bestimmter Prozentsatz des monatlichen Einkommens als Beitrag fällig wird, ermittelt die private Krankenversicherung ihre Beiträge individuell. Ausschlaggebender Faktor hierbei ist das Risiko- potenzial des jeweiligen Versicherungsnehmers. In anderen Worten bedeutet das, dass die private Kran- kenversicherung, auch PKV genannt, ermittelt, wie hoch die Kosten sind, welche der Versicherungsnehmer durch die Inanspruchnahme von Leistungen vermutlich verursachen wird und auf dieser Grundlage dann seinen Beitrag festlegt. Maßßgeblich für die Bewertung des Risikopotenzials sind das Alter und das Ge- schlecht des Versicherungsnehmers. Frauen bezahlen meist etwas höhere Beiträge, da sie statistisch ge- sehen häufiger zum Arzt gehen und damit auch höhere Kosten verursachen. Zudem steigt auch das Krank- heitsrisiko mit zunehmendem Alter. Ebenfalls von Bedeutung ist der aktuelle Gesundheitszustand und so- fern der Versicherungsnehmer bestimmte Vorerkrankungen aufweist, die chronisch sind oder jederzeit er- neut zu Beschwerden führen könnten, erhebt die private Krankenversicherung meist Risiko- zuschläge, um damit das erhöhte Kostenrisiko auszugleichen. Grundsätzlich hat die private Kranken- versicherung jedoch auch die Möglichkeit, einzelne Leistungen auszuschließen oder einen Antrag vollständig abzulehnen. Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Beitragsberechnung ist der gewünschte Versicherungsumfang. Diesen kann der Versicherungsnehmer anhand einer Art Katalog selbst nach seinem Bedarf zusammenstellen und je umfangreicher der Versicherungsschutz gewählt wird, desto höher ist auch der Beitrag. Diese Art der Beitragskalkulation findet dabei sowohl im Zusammenhang mit einer Vollversicherung Anwendung als auch, wenn eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen wird. Von einer Vollversicherung wird gesprochen, wenn die PKV die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse vollständig ersetzt. Da allerdings nicht alle Versicherungsnehmer die Voraussetzungen hierfür erfüllen, besteht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschlie- ßen, welche die Lücken der gesetzlichen Gesundheitsversorgung schließt. Eine Besonderheit bei der Beitragskalkulation für eine Vollversicherung besteht außerdem darin, dass sich der monatliche Versich- erungsbeitrag aus zwei Komponenten zusammensetzt. Der eine Anteil ist der sogenannte Risikoanteil, der die aktuell verursachten Kosten deckt. Der andere Anteil besteht aus den sogenannten Altersrückstellun- gen. Hierbei handelt es sich um Gut- haben, das jeweils für eine Risikogruppe angespart wird und später dazu dient, die Differenz zwischen den Beitragszahlungen und den tatsächlich im Alter verursachten Kosten auszugleichen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der privaten Krankenversicherung um das Angebot eines privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmens. Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass er aus einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifvarianten wählen und von der Wettbewerbssituation auf dem Versicherungsmarkt profitieren kann. Insofern kann sich ein Versicherungsvergleich und teils auch ein Wechsel der privaten Krankenversicherung durchaus lohnen. |
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