- Kostenloser Pflegeversicherungsvergleich -

Heilpraktikerbehandlung



Die Kosten für alternative Heilbehandlungen werden von gesetzlichen Krankenkassen nur zum Teil oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht übernommen. Private Zusatzversicherungen stellen gerade im Bereich Heilpraktikerbehandlungen eine gute Möglichkeit da, die entstandenen Versorgungslücken zu schließen.

Heilpraktikerbehandlungen können nur in einem Versicherungspaket mit anderen Leistungen kombiniert werden. Die Aufwendungen für die Leistungen des Heilpraktikers sowie für die verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel werden zu 50 bis 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages ersetzt.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen, darüber hinaus wird ein jährlicher Höchsterstattungsbetrag von 250 bis 1.000 Euro festgesetzt. Bei der Auswahl Ihrer Zusatzversicherung sollten Sie besonders auf die Tarifbedingungen achten, hier ist genau aufgeführt, welche Leistungen durch die Versicherung abgedeckt werden (z. B. Erstattung nach Hufelandverzeichnis). Die Beitragshöhe hängt von Alter, Geschlecht sowie Gesundheitszustand des Antragsstellers ab.

Nichts z.B. kostet Sie eine Heilfastenkur zu Hause.



Vergleichsangebot anfordern