- Kostenloser Pflegeversicherungsvergleich -

Kostenerstattungstarife

Der Kostenerstattungstarif funktioniert nach dem Prinzip der privaten Krankenversicherung.

Der Patient bezahlt den Arzt für die Behandlung. Durch eine, mit der gesetzlichen Versicherung, vereinbarten Kostenerstattung und einer privaten Zusatzversicherung erhält man beim Arzt den Status eines Privatpatienten:

Nach der Behandlung bekommt der Patient genauso wie Privatpatienten eine Rechnung über die Behandlungskosten. Der Patient bringt diese Rechnung zu seiner gesetzlichen Krankenversicherung, die ihm den Betrag entsprechend dem Leistungskatalog von gesetzlichen Kassen überweist.

Die Krankenkasse zieht vom Erstattungsbetrag dann aber noch Abschläge für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen ab. Dadurch wird in der Regel der Eigenanteil des Versicherten sehr hoch.

Anschließend bringt der Patient die Rechnung zu seiner privaten Versicherung, die ihm dann den Restbetrag oder einen Teil davon überweist. Grundsätzlich erstatten die privaten Versicherer bei einem Kostenerstattungstarif nur nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Ist eine Leistung nicht gesetzlich abgesichert, so kann die private Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen werden.

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