- Kostenloser Pflegeversicherungsvergleich -

Krankenhauszusatzversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte bekommen in der Regel ein Mehrbettzimmer und werden vom diensthabenden Arzt behandelt. Mit Hilfe einer privaten Zusatzversicherung steht dem Versicherten die Wahl der Klinik frei, weiterhin kann er sich dadurch auch die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sichern.

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung hat man außerdem grundsätzlich Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt. Alle Untersuchungen, Operationen und auch Visiten müssen durch den Chefarzt ausgeführt werden.

Es existieren zudem zwei unterschiedliche Tarife:

Wahlleistungstarif
Beim Wahlleistungstarif wird nur der Zuschlag für das Zwei- oder Einbettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen. Sucht ein Patient nicht das nächst- gelegene Krankenhaus bzw. das Krankenhaus, in das er überwiesen wurden, auf, sondern läßt sich in ein weiter entferntes Krankenhaus mit höheren Tagespflegesätzen einweisen, so werden die Mehrkosten nicht von der Privaten Krankenzusatzversicherung übernommen. Die Differenz muss dann vom Patienten selbst übernommen werden.

Restkostentarif
Beim Restkostentarif wird beispielsweise auch der erhöhte Tagespflegesatz einer Uni-Klinik übernommen. Es werden also alle Kosten voll erstattet, nachdem die gesetzliche Kasse vorgeleistet hat.

Wer trotz privater Versicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Kassen in Anspruch nimmt, also auf Einzelzimmer und Chefarzt verzichtet, erhält als Ausgleich ein Tagegeld.

mehr ...
Vergleichsangebot anfordern