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Riester-Rente


Die Riester-Rente ist eine vom deutschen Staat geförderte und privat finanzierte Rente, die mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt wurde. Die spezielle Förderung ist im Einkommensteuergesetz geregelt und kann freiwillig in Anspruch genommen werden. Der Name, der spezielle Rente geht, auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück. Dieser schlug eine Förderung in Form einer freiwilligen Altersvorsorge vor um den Rückgang der staatlichen Rente Abhilfe zu schaffen. Riester-Rente können alle Menschen in Anspruch nehmen, die in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Neben Beamten, Landwirten und Künstler haben auch Empfänger von Arbeitslosen- oder Krankengeld einen Anspruch auf die Riester-Rente. Der Anbieter garantiert zu Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens eine Auszahlung der eingezahlten Beträge. Die Rente wird lebenslang und in einer gleichbleibenden Höhe bis zum Tod des Geförderten ausbezahlt. Wird eine Immobilie als Wohneigentum gekauft, so können die Betroffenen bis zu 75 % oder sogar 100 % des eingezahlten Kapitals der Riester-Rente für einen Kauf entnehmen. In der gesamten Einzahlungszeit ist das Guthaben auf dem Riester Sparkonto gegenüber einer Pfändung vollkommen abgesichert. Das Kapital kann auf eigenen Wunsch auch zu einem anderen Anbieter übertragen werden. Die Förderung durch die Riester-Rente besteht aus zwei verschiedenen Komponenten. Zum einen aus der Altersvorsorgezulage und zum anderen aus dem Sonderausgabenabzug. Beide Komponenten sind durch das Einkommenssteuergesetz festgelegt. Das zuständige Finanzamt überprüft bei jedem individuellen Fall, ob der Zulagen- oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Die Riester-Rente ist eine zusätzliche Ergänzung zu der gesetzlichen Altersvorsorge und kann freiwillig in Anspruch genommen werden. Damit eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, gewährt der Staat ein Anrecht auf einen Sonderausgabenabzug. Eine Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern kann nur erfolgen, wenn die Zulage niedriger ist als eine theoretische Steuerrückerstattung. Um die Altersvorsorgezulage in Anspruch nehmen zu können, muss diese innerhalb von 4 Jahren beantragt werden. Geschieht dies nicht innerhalb dieser Zeit, so verfällt der jeweilige Anspruch. In der heutigen Zeit und auch in Zukunft trägt die zusätzliche Riester-Rente einen erheblichen Anteil zur Sicherheit im Alter bei. Menschen, die über einen Anspruch verfügen, sollte sich diese zusätzliche Rente auf jeden Fall sichern, um es im Alter leichter zu haben.