- Kostenloser Pflegeversicherungsvergleich -

Zahnzusatzversicherung

Im Fall eines Zahnersatzes übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel einen Anteil von 50 - 65 Prozent (je nachdem, ob der Versicherte alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann).

Die verbleibenden 35 bis 50 Prozent muss der Betroffene selbst übernehmen. Eine Zahnersatzversicherung könnte aber helfen, den Eigenanteil erheblich zu reduzieren.

Die Kostenübernahme wird durch die private Zusatzversicherung unterschiedlich geregelt:
  • Erstattung eines bestimmten Prozentsatzes des gesamten Rechnungsbetrages. Wobei die Beschränkung meistens bei maximal 80 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrages liegt (bei Anrechnung der Erstattung der GKV)
  • Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Aufstockung des von der gesetzlichen Krankenkasse vorgeleisteten Betrages auf einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 90 Prozent) des Rechnungsbetrages. Hier zahlt der Patient immer die verbleibenden 10%.


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